Klimaschutz ist bekanntlich ein wichtiges und weit verbreitetes Thema, welches unsere Wirtschaft maßgeblich beeinflusst. Corporate Sustainability Reporting – auf Deutsch Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung – ist dabei auch keine Neuheit. Bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU müssen bereits seit einigen Jahren über ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten. Dies regelt die seit 2014 geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD).
Diese Berichtspflicht wird nun erheblich erweitert, durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Die neuen Vorschriften müssen 18 Monate später von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Betroffen sind sämtliche Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden, außerdem im bilanzrechtlichen Sinne große Unternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind.
Ziel des CSRD ist es, bestehende Lücken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen und diese insgesamt zu erweitern. Dabei liegt ein besonderer Fokus darauf Greenwashing vorzubeugen, also den Versuch von Unternehmen ein nachhaltiges Image zu erlangen, ohne entsprechende Nachweise, die dieses Image belegen.
Unternehmen müssen künftig umfassender und nach einheitlicheren Maßstäben berichten. Durch eine stärkere Quantifizierung der Berichtsinhalte im Wege von Kennziffern sollen außerdem die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben gestärkt werden. Erste Entwürfe der noch durch die EU-Kommission zu erlassenden Standards werden aktuell entwickelt. Dabei sollen bestehende Standards und Regelwerke einbezogen werden.
Die CSRD verankert die sogenannte doppelte Wesentlichkeit. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss künftig ebenso wie die Finanzberichterstattung extern geprüft werden. Hierfür legt die EU-Kommission Prüfstandards fest. Darüber hinaus soll die Prüfungstiefe schrittweise erweitert werden: In einem ersten Schritt ist eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit vorgesehen. Danach wird eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit verlangt, was der Prüfungstiefe im Rahmen der Finanzberichterstattung entspricht.
Um den Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen zu erleichtern, sollen diese künftig verpflichtender Teil des Lageberichts sein. Das zeigt den hohen Stellenwert der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sukzessive denselben Stellenwert wie die klassische finanzielle Berichterstattung erhalten soll.
Seit dem 1. Januar 2020 sind bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen in dem sog. European Single Electronic Format (ESEF) offenzulegen, das für Mensch und Maschine gleichermaßen lesbar ist. Im Rahmen der CSRD soll diese Anforderung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet werden.
Die SAP hat bereits eine Lösung für die CO2 Bilanzierung entwickelt. Das „SAP Sustainability Footprint Management“ basiert auf der Business Technology Plattform und lässt sich nahtlos in SAP Business One integrieren. Die SAP-Lösung liefert die CO2 Bilanz einzelner Produkte, erstellt übersichtliche Grafiken und ordnet Ihre Daten nach verschiedenen Kriterien. So haben Sie direkt Überblick darüber, wo in Ihrer Produktionskette die größte CO2-Emission entsteht. Dadurch werden Schwachstellen in der Produktion sofort ersichtlich und können gezielt behoben werden. Außerdem helfen die Daten dabei, die Öko-Effizienz des Unternehmens zu verbessern und den Ressourcenverbrauch zu verringern.
Der Beschluss ist entschieden, die Zeit läuft. Stichtag ist der 5. Juli 2025, bis dahin müssen alle betroffenen Unternehmen Ihr Reporting so angepasst haben, dass Sie den CSRD Richtlinien entsprechen. Welche Kennzahlen dafür genau relevant sind wird noch erfasst, allerdings befinden sich auch jetzt schon einige Firmen in den langwierigen Vorbereitungen.
Auch die UNIORG Gruppe schaut gespannt auf die Entwicklungen der CSRD. Als Ihr Partner halten wir Sie auf dem laufenden, wenn es neue Informationen und Lösungen für diese neuen Richtlinien gibt. Ansonsten stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung, falls Sie Fragen oder Bedenken haben.
Quellen:
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